KfW Wohneigentum für Familien (300) Baukindergeld 2.0
Neue Familienförderung seit Juni 2023
Ihr seid eine junge Familie mit Kindern und sucht nach einer Möglichkeit, euer Eigenheim zu finanzieren? Dann könnte das Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes, das "Wohneigentum für Familien" (WEF) - KfW 300, interessant für euch sein.
Ausgelegt ist die Förderung für Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen.
Der Wunsch nach Wohneigentum ist groß, vor allem Familien mit Kindern zieht es in die eigenen vier Wände.
Doch erst einmal gilt es, das eigene Haus oder die Wohnung zu finanzieren. Da kommt eine Förderung – als zinsgünstiger Kredit gerade recht!
1.1 Was wird gefördert
Der KfW-Förderkredit "Wohneigentum für Familien" kombiniert Familienförderung mit Klimaschutz.
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Diese müssen den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erreichen und werden zusätzlich verstärkt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten betrachtet
Die Zertifzierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.
1.2 Wer wird gefördert
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Förderung kann nur von Familien beantragt werden, die mindestens ein Kind im Haushalt haben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darfst du über kein Wohneigentum verfügen und kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben.
- Zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von höchstens 60.000 Euro mit einem Kind (pro Kind kommen 10.000€ auf die Einkommensgrenze hinzu)
Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab.
1.3 Wie wird gefördert
Für das neue Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) - KfW 300" sind zwei Förderstufen vorgesehen:
- Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss den Effizienzhausstandard 40 und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein QNG-Zertifikat ist hingegen nicht erforderlich.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Hier gelten dieselben Anforderungen wie in der ersten Förderstufe. Darüber hinaus muss ein QNG-Zertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.
1.3.1 Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro
1.3.2 Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro
1.4 Für was kann die Förderung eingesetzt werden
Für maximal eine Wohneinheit können folgende Kosten gefördert werden:
- Bauwerkskosten,
- Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung
- sowie Materialkosten für Eigenleistung.
Achtung: Für den Kauf einer Bestandsimmobilie können keine Fördermittel beantragt werden. Hierfür gibt es die Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen.
1.5 Was bei der Beantragung zu beachten ist
Für die Beantragung der Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:
- Beantragung vor Beginn des Bauvorhabens: Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufvertrags beantragt werden. Beachten Sie die Ausnahmeregelung weiter unten !
- Begleitung durch Experten: Das Bauvorhaben muss von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden. In der zweiten Förderstufe ist zudem die Begleitung durch einen QNG-Nachhaltigkeitsberater erforderlich.
- KfW-Kredite für die Finanzierung von Immobilien werden stattdessen über mittelbare Finanzpartner ausgegeben, zu denen unter anderem Banken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken gehören.
- Abschluss des Darlehensvertrags: Du schließt den Vertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Sobald du die Zusage der KfW erhalten hast, sind deine Fördermittel für dich reserviert
1.5.1 Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Liefer- und Leistungsverträgen stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
1. dokumentiertes Beratungsgespräch
Haben Sie Ihr Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert? Dann können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
2. aufschiebende bzw. auflösende Bedingung
Haben Sie eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
2. Häufige Fragen:
2.1 Ist eine Kombination mit der Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297) möglich?
Nein. Für die in diesem Produkt geförderte Wohneinheit ist die gleichzeitige Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (261, 461) oder der Förderung Klimafreundlicher Neubau (297, 298, 299, 498, 499) nicht möglich.
Eine Kombination mit dem KfW Programm (124) ist jedoch möglich.
2.2 Ist die Förderung auch beim paritätischen Wechselmodell möglich?
Ja, die Förderung ist beim paritätischen Wechselmodell möglich, wenn Ihr Kind nur mit dem Nebenwohnsitz beim Antragsteller gemeldet ist.
In diesem Fall können beide Elternteile die Förderung beantragen.
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